§ 1
Nutzungszweck / Nutzungsdauer
Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung der Räumlichkeiten bzw. Geländeflächen der
Gänsetränke in Reileifzen in der Langen Str. 35a. Die Nutzungszeit beginnt in der Regel einen Tag vor dem
gebuchtem Termin und endet einen Tag nach dem gebuchtem Termin.
Es wird versichert, dass es sich um eine private Veranstaltung ohne kommerziellen Hintergrund handelt.
§ 2
Nutzungsentgelt / Kaution
Die Höhe des Nutzungsentgeltes beträgt 250,00 € incl. der Nebenkosten.
Das Nutzungsentgelt ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung auf das Konto der
ARV bei der VR-Bank in Südniedersachsen IBAN DE24 2606 2433 0008 8053 00 zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
Bei einer nicht durchgeführten Veranstaltung besteht seitens des Mieters
kein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgeltes.
Die Reinigung kann, wenn gewünscht, vom Vermieter gegen eine Gebühr von 50,00 €
bei normaler Verschmutzung übernommen werden.
Bei extremer Verschmutzung wird diese entsprechend erhöht.
Porzellan, Gläser und Bestecke müssen vom Mieter unbedingt
in sauberem Zustand übergeben werden.
§ 3
Haftung
Die „ARV“ überlässt das Objekt nebst Einrichtungsgegenständen, Inventar, Gläsern und
Bestecken dem Mieter in einem sauberen und nutzungsfähigen Zustand.
Der Mieter haftet für alle Schäden, gleich welcher Art, die durch die Nutzung verursacht
werden und stellt die „ARV“ von etwaigen Haftpflichtansprüchen Dritter für Schäden
frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Gebäudes, Inventar und der Außenanlagen
entstehen.
§ 4
Schlüsselübergabe
Für den o.g. Zeitraum werden dem Mieter die Schlüssel
(Eingangs-, Terrassen- und Küchentür) überlassen.
Die übergebenen Schlüssel sind Eigentum des Vermieters und sind bei Verlust zu ersetzen.
Die Vervielfältigung ist untersagt!
§ 5
Sonstige Vereinbarungen
Bei Inanspruchnahme Zahlung in bar zu zahlen.
Müllentsorgungskosten: 10,00 €
Endreinigung: 50,00 €
Biergläser
0,2 l 1,00 €
0,3 l 3,00 €
0,5 l 4,00 €
Sekt und Weinglas
je 1,00 €
§ 6
Zusatzvereinbarung Coronapandemie
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zwischen dem Mieter
und der ARV e.V. vertreten durch den Vorsitzenden.
Der Mieter übernimmt mit Aushändigung des Schlüssels die Verantwortung für die Einhaltung
der aktuellen Vorschriften und Regeln für Veranstaltung in der Gänsetränke während der Coronapandemie.
Die aktuellen Vorschriften können beim Ordnungsamt des Flecken Bevern,
Herrn Brandhorst, Tel.-Nr. 0 55 31 – 99 44 25 erfragt werden.